
Waldbrandwarnstufe
Die Waldbrandwarnstufe für den Landkreis Potsdam-Mittelmark ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
Quelle: http://www.luis-bb.de/f/wb_warn/F7100001/default.aspx Website des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Erklärungen zur Waldbrandwarnstufe
Zwischen Februar und September werden täglich Prognosen zur Waldbrandgefahr von dem Deutschem Wetterdienst erstellt. Aktuelle Prognosen können bei der örtlichen Feuerwehr jederzeit nachgefragt werden. Diese hängt unverbindlich auch an der Informationstafel der Borkwalder Feuerwehr aus.
Bitte beachten Sie, dass dieser Aushang teilweise erst am Abend auf den neusten Stand gebracht wird.
Die Einteilung der Gefährdungsstufen erfolgt international von 1-5, national von I-IV:
| international | Bezeichnung | national | Bezeichnung |
| 1 | sehr geringe Waldbrandgefahr | - | keine Waldbrandgefahr |
| 2 | geringe Waldbrandgefahr | I | Waldbrandgefahr |
| 3 | mittlere Waldbrandgefahr | II | erhöhte Waldbrandgefahr |
| 4 | hohe Waldbrandgefahr | III | hohe Waldbrandgefahr |
| 5 | sehr hohe Waldbrandgefahr | IV | höchste Waldbrandgefahr |
Grundlage für die Ermittlung ist das M-68-Modell, in das Messwerte für Lufttemperatur, Niederschlagsmenge, Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Vegetationszustand einfließen.
Wichtig für Waldbesucher ist dabei, dass beim Eintreten der höchsten Stufe (5 oder IV) das Betreten des Waldes generell verboten ist! Allerdings ist eine Sperrung auch vorher möglich.
Generell regelt §23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) zum Umgang mit Feuer folgendes: "Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten."